SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Lastschriftmandat
Durch die Auswahl dieser Zahlungsmethode ermächtige ich den Tier-und Naturschutzverein Hilden e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
IBAN:
Institut:
BIC:
Name des Patentieres
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
Teileinlösungen werden im SEPA-Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
§ 1 Gegenstand des Vertrags
(1)Der Pate bezahlt einen regelmäßigen Betrag für den Unterhalt eines Tieres im Tierheim Hilden.
(2)Der Pate wir auf Wunsch am Zwinger des Tieres namentlich erwähnt.
(3)Der Pate erhält ausdrücklich keine weitergehenden Rechte und Pflichten bezüglich des Tieres.
(4)Der Pate ist sich bewusst, dass das Tierheim Hilden verpflichtet ist, das Tier an geeignete Interessenten abzugeben.
§ 2 Beginn und Ende
(1)Der Vertrag beginnt mit der ersten Überweisung bzw. mit dem Einzug der ersten Lastschrift.
(2)Der Vertrag kann beiderseitig jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.
(3)Sollte das Patentier vermittelt werden oder sterben, endet die Mitgliedschaft, es sei denn, der Pate entscheidet sich die Patenschaft für ein anderes Tier des Tierheims zu übernehmen. Sollte dies nicht der Fall sein werden überschüssige Beträge rückerstattet.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1)Der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. ist Träger des Tierheims Hilden.
(2)Der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. ist vom Finanzamt Hilden als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Da der Pate keine nennenswerte Gegenleistung erhält, entspricht die Patenschaft einer Geldspende an den Verein.
§ 4 Schlussformulierungen
(1)Nebenabreden sowie Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2)Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis nahe kommt.