Katze gefunden! Was kann und was darf ich tun?
Fundkatze, Streuner oder Nachbars Mieze? Wenn im eigenen Garten oder vor der Haustier eine fremde Katze herum stromert, fühlen sich viele Menschen ermutigt, sich um die Samtpfote zu kümmern. Besonders wenn das schnurrende Tier kläglich maunzend sein Leid klagt. Aus „falscher“ Tierliebe werden solche Katzen zu gern von ihren Findern angefüttert bzw. es wird ihnen sogar ein warmes Plätzchen im heimischen Zuhause angeboten. Doch ist das eigentlich erlaubt?
Darf ich eine fremde Katze einfach füttern bzw. bei mir aufnehmen? „Nein“, sagt Julia Nölting, Leiterin unseres Katzenhauses im Tierheim Hilden: „Das Behalten und nicht Melden eines Fundtieres, welches einem nicht gehört, stellt eine Straftat dar. Rechtlich ist es eine Unterschlagung einer „Fundsache. Dabei drohen sogar Schadenersatzansprüche.“ Und es hilft dem Tier und den eigentlichen Besitzern nicht. Daher gilt: „Wenn man eine fremde Katze bei sich entdeckt, ist zu allererst das Wichtigste: nicht füttern!“ Die Gründe dafür sind nicht nur rechtlicher Natur. Auch dem Tier kann die falsche Einschätzung schaden. „Die Fundkatze kann z.B. eine Nahrungsmittel-Unverträglichkeit haben und auf das gereichte Futter reagieren“, beschreibt Julia Nölting und betont als weiteren Grund, eine Fundkatze nicht zu füttern, dass die fremde Katze durch das Anfüttern ggfs. länger nicht wieder zu ihrem eigentlichen Zuhause zurück kehrt. Jeder, dessen Katze einmal tagelang nicht nach Hause gekommen ist, kennt die Sorge und das Bangen der Besitzer um ihre geliebtes Tier zu gut.
Was ist also zu tun, wenn eine fremde Katze (gehäuft) auftaucht? Erst einmal gilt es eine Einschätzung zu machen. Wenn die Katze nicht krank oder verletzt aussieht, sollte man sie in Ruhe lassen und evtl. in der Nachbarschaft nachfragen, ob sie dort vermisst wird.
Sollte das Tier jedoch krank oder verletzt wirken, ist das Ordnungsamt, die Polizei oder Feuerwehr bzw. das zuständige Tierheim erster Ansprechpartner. Diese können schauen, ob das Tier gechipt und beim Tasso e.V. registriert ist und entsprechende Maßnahmen veranlassen. Finder sollten auch nicht selbständig mit der Katze zum Tierarzt fahren, ohne die zuvor genannten Stellen zu informieren, da die Kosten sonst nicht übernommen werden.
Sollten all diese Schritte erfolgt sein und die Katze dennoch nicht vermisst werden, kann der Finder ggfs. nach Absprache mit dem örtlichen Tierheim als Pflegestelle einspringen. Hierfür wird dann ein Pflegevertrag mit dem Tierheim gemacht. Behalten darf man den zugelaufenen Stubentiger erst ein halbes Jahr nach der Fundmeldung – sofern sich kein rechtmäßiger Besitzer findet.