Aussetzen scheint „IN“ zu sein…
04.07.2011
Samstag, 02.07.2011: Der Mann unserer Tierpflegerin (diese haben eine Mietwohnung im Tierheim) geht morgens gegen 6.30 Uhr mit der Hündin spazieren. Vor seinem Gartentor sieht er einen Berg an Katzensachen. Falsch abgestellt wahrscheinlich… Auf dem Rückweg will er die Sachen mitnehmen und muss feststellen, dass sich darunter auch ein Cannel mitsamt Katze befindet. Also nicht nur „Sachen“ – oder für manche Mitmenschen anscheinend schon. Wann die Samtpfote da abgestellt wurde, welche Angst sie gehabt haben muss – nun, wirkliche Tierliebhaber können es sich sicher gut vorstellen…
Montag, 04.07.2011: Eine Frau aus Monheim betritt mit ihren Wohnungskatzen, 3 und 8 Jahre alt, das Tierheim. Sie will sie abgeben. Wir platzen aus allen Nähten, wissen kaum noch, wo wir die vielen Fundkatzen unterbringen sollen. Aber sie besteht darauf, da sie ins Krankenhaus geht – heute. Auf die Frage hin ob man sich nicht vorher um die Unterkunft der Katzen kümmern konnte kommt die Aussage, dass die Kinder so an ihnen hingen, aber nun müssen sie halt weg.
Dass wir keine Abgabegebühren bekommen hätten, versteht sich von selbst. Aber bei uns wächst das Geld ja schließlich auf den Bäumen.
Nach einigen Erklärungsversuchen, warum wir derzeit die Katzen einfach nicht aufnehmen können kommt der übliche Spruch mit dem Aussetzen… Ja, wir kennen ihn nun schon auswendig. Deswegen haben wir aber noch immer keinen Platz.
Bei diesem ganzen Gespräch waren 5 Zeugen anwesend. Wütend verlässt die gute Frau also das Tierheim – mit Katzen. Aber unsere Pflegerinnen und Pfleger sind nun mittlerweile wahrlich erprobt in Sachen Menschenkenntnis. Nach einigen Minuten gehen sie hinaus und siehe da – um die Ecke steht der Cannel mit beiden Katzen sowie ein Karton mit den restlichen Sachen der Samtpfoten.
Aber einen kleinen Wermutstropfen gibt es wohl: Es handelt sich um einen Lieferkarton – mit der vollständigen Anschrift der ehemaligen Katzenbesitzerin.
Das Aussetzen von Tieren (und hierzu gehört auch das Anbinden von Hunden an Tierheimtüren oder das Abstellen von Kisten etc. vor oder in Tierheimen) ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gem. §18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € bestraft.
Daher: Auf bald, werte Dame.
Manja Bretschneider & das Tierheim-Team